Der Weißburgunder darf nun auch als Kamptal DAC vermarktet werden. Foto © ÖWM / WSNA
„DAC“ steht für „Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische österreichische Qualitätsweine. Die Bezeichnung Kamptal DAC steht seit dem Jahrgang 2008 für Weine aus Grünem Veltliner oder Riesling, entweder vom klassisch-mittelgewichtigen Typ oder als kraftvoll-trockene Reserve. Die DAC-Verordnung ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern kann durch Novellen des Weingesetzes angepasst werden. Die jüngste Sammelverordnung zum Weingesetz, die am 16. September in Kraft trat, traf auch den Kamptal DAC.
Burgunder goes DAC
Die wichtigste Neuerung: Neben Grünen Veltliner und Riesling dürfen nun auch die weißen Burgundersorten Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder die begehrte DAC-Auszeichnung tragen. Damit sind es jetzt fünf Rebsorten, die künftig unter der Herkunft Kamptal DAC und Kamptal DAC Reserve vermarktet werden. Der Wein kann sowohl sortenrein als auch als Cuvée aus diesen Sorten ausgebaut werden. Weiterhin gilt die DAC Weinpyramide mit den Basisstufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Gebietsweine müssen mindestens 11,5 Volumenprozent Alkohol und maximal 12,5 Prozent aufweisen, Orts- und Riedenweine mindestens 12,0 Prozent.
Mittelberg ist jetzt offiziell DAC-Weinbaugemeinde
Weitere Änderungen
Neu ab der Ernte im nächsten Jahr ist, dass für die Herstellung der DAC-Weine Trauben zu verwenden sind, die aus zertifiziert biologischer Produktion stammen oder der Zertifizierung „Nachhaltig Austria“ entsprechen. Ausnahmen gelten allerdings für kleine Weingüter, die in ihren Erntemeldungen weniger als 5.000 Liter Wein oder 6.000 Kilogramm Trauben ausweisen.
Zudem wurden in der neuen Sammelverordnung auch jene 12 ortsübergeifenden Weinbaugemeinden festgelegt, die unter der Herkunft Kamptal DAC genannt werden dürfen. Es sind dies:
- Engabrunn
- Grafenegg
- Gobelsburg
- Hadersdorf
- Kammern
- Langenlois
- Lengenfeld
- Mittelberg
- Schiltern
- Schönberg
- Strass
- Zöbing